Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kochservice Kai Schott

§1 Geschäftsbedingungen
1. Für alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Erbringung meiner Dienstleistung gelten nachstehende Bedingungen im unternehmerischen Verkehr. Bei Verträgen mit Privatpersonen wird gesondert auf das Rücktrittsrecht hingewiesen.

2. Durch das bestätigen des Auftrages, im dafür vorgesehenen Dokument,
erklärt sich der Auftraggeber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden. Abweichungen können nur in Schriftform getroffen werden.
Besondere Vereinbarungen über Dienstleistung und Stundensatz sind schriftlich
festzuhalten.

3. Gesprächsergebnisse werden schriftlich im dafür vorgesehenen Dokument festgehalten und werden zu einem Bestandteil des anfallenden Angebotes.

4. Verhandlungsergebnisse werden schriftlich im dafür vorgesehenen Dokument festgehalten und werden zu einem Bestandteil des anfallenden Vertrages.

§2 Vertragsabschluss

Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers zustande. Angebote meinerseits sind unverbindlich und können von den tatsächlichen erbrachten Leistungen abweichen. Bei Verträgen mit Privatpersonen wird gesondert auf das Rücktrittsrecht hingewiesen.

2.1 Das Unternehmen, Kochservice Kai Schott, behält sich vor bei nicht zu Stande kommenden Aufträgen, die vom Auftraggeber angeforderten und im Vorfeld geleisteten Mehrarbeitsstunden für Planung, Ausarbeitung, An- und Abfahrt, Besichtigung sowie Beratung vor Ort eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 150,00 € oder alle tatsächlich angefallenen und im Voraus geleisteten Mehrarbeitsstunden mit dem im Angebot festgehaltenen Stundensatz in Rechnung zustellen. Dies trifft nicht zu, wenn die vom Auftraggeber angeforderte Dienstleistung sich rein auf die Erstellung und Erbringung eines persönlich abgestimmten Angebotes bezieht.

§3 Leistungsumfang, Vertragsinhalt

Art und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind Gegenstand des Vertrags. Diese und der Stundensatz werden unter Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Der Auftraggeber erklärt sich im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung damit einverstanden die tatsächlich erbrachten Leistungen nach seinem Bedarf sowie deren tatsächliche Dauer im dafür vorgesehenen Dokument zu bestätigen. Nach diesem Leistungsnachweis wird die anstehende Rechnung erstellt. Ich weise aus, dass bei einer Reduzierung der im Auftrag festgehalten und bestätigten Personenzahl sich die Gesamtkosten (Arbeitsaufwand sowie Wareneinsatz) nicht im gleichen Verhältnis zur tatsächlichen Personenzahl reduzieren. 

§4 Zahlungsbedingungen, Vergütung

Es gilt das Im Vertrag festgehaltene Leistungsangebot und Stundensatz.
Anfahrtskosten sind nach Bedarf im Vertrag unter Vereinbarungen festzuhalten. Nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ist die Vergütung fällig und innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

4.1 Bei widerrechtlicher Handlung, dass nicht ausgleichen der nach Leistung bestätigten und in Rechnung gestellten Summe wird die Forderung nach Zustellung der 3. Zahlungsaufforderung / Mahnung, dem weiter ausbleibenden Rechnungsausgleich an das unten angegebene oder zuständige Amtsgericht weitergegeben und das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Das Unternehmen, Kochservice Kai Schott, behält sich vor bei weiteren nicht ausgleichen der offenstehenden Forderung/en diese Umstände zur Anzeige zu bringen.

§5 Rücktritt

Stornierungen oder Rücktritt von bestehenden Verträgen ist ausschließlich
schriftlich zu erklären und an den Unternehmenssitz per Post zurichten.
Stornierung per E-Mail oder Kurznachricht werden vom Unternehmer
(Kochservice Kai Schott) nicht akzeptiert.

Das Rücktrittsrecht bei Privatkunden liegt bei 14 Tagen nach Datum des
Vertragsabschluss. Verträge mit Geschäftskunden sind nach Unterzeichnung sofort bindend,

Da sich der Vertragsabschluss auf ein Termingeschäft beruft ist der Rücktritt des Auftraggebers immer mit Ausfallkosten verbunden. Das Termingeschäft des Unternehmens bedarf immer einer Vorlaufzeit. Diese liegen in der Regel bei 3-6 Monaten. Je nach Größe und Anlass können diese bei 9- 12 Monaten liegen.

Bei langfristigen Vertragsbestehen von mindestens 3 Monaten und länger ist der Rücktritt immer mit Ausfallkosten von mindestens 70 % verbunden. Diese können je nach Möglichkeit der Neubelegung des Ausfalltermins mit dem entstehenden Umsatz verrechnet werden.

Bei mittelfristig abgeschlossenen Verträgen von weniger als 3 Monaten ist der Rücktritt des Auftraggebers immer mit Ausfallkosten von mindestens 80 % verbunden. Auch hier gilt, diese können je nach Möglichkeit der Neubelegung des Ausfalltermins mit dem entstehenden Umsatz verrechnet werden.

Bei kurzfristig abgeschlossenen Verträgen von weniger als 4 Wochen ist bei
Rücktritt des Auftraggebers immer mit Ausfallkosten von mindestens 90%
verbunden. Auch hier gilt, diese können je nach Möglichkeit der Neubelegung des Ausfalltermins mit dem entstehenden Umsatz verrechnet werden.

Ist eine Neubelegung nicht mehr möglich können bis zu 100 % des entstehenden Arbeitsausfall in Rechnung gestellt werden.

Bei Stornierung von X Tagen vor vertraglichem Arbeitsbeginn fallen X % Ausfallkosten

60-90 Tage/ min. 70%
30-60 Tage/ min. 80%
10-30 Tage/ min. 90%
0-7 Tage/ 100%

des vertraglich festgehaltenen Arbeitsaufwands an.

Bei Rücktritt des Auftraggebers von weniger als 7 Tagen vor vertraglichem
Arbeitsbeginn ist dieser immer mit Ausfallkosten von 100 % verbunden.
Auch hier gilt, diese können je nach Möglichkeit der Neubelegung des Ausfalltermins mit dem entstehenden Umsatz verrechnet werden.

Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten wird das Vorgehen in dieser Situation persönlich mit dem Unternehmen vereinbart. Entstehende Ausfallkosten werden mit dem Unternehmen persönlich vereinbart.

§6 Schadensersatz
Sollte ich aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit nicht in der Lage sein, der vereinbarten Dienstleistung nachzukommen, so kann der Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

§7 Haftung

Die Haftung für die Verletzung leichter Pflichten, soweit diese keine vertraglichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, ist ausgeschlossen.

§8 Beanstandungen

Nach erbrachter Dienstleistung haben Beanstandungen sofort zu erfolgen.
Bei späterer Beanstandungen wird keine Haftung übernommen.

§9 Datenschutz

Ausschließlich zum Geschäftsverkehr werden Daten des Kunden mit Kundenfoto gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben und können jeder Zeit vom Kunden verlangt werden. Änderungen der AGB sind vorbehalten

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An diese Stelle tritt rückwirkend eine inhaltlich mögliche gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Grünstadt.

 

Hettenleidelheim, im Mai 2023

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